Praxis für Psychotherapie und Kinesiologie in Luzern

Renate Fietz

Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin SBAP / MSc, Kinesiologin KineSuisse, EMDR-Therapeutin

Berufsdefinitionen

Eidgenössisch anerkannte PsychotherapeutIn / PsychologIn / PsychiaterIn / EMDR-TherapeutIn / KinesiologIn

Eidgenössich anerkannte PsychotherapeutIn

Die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin/Psychotherapeut ist ein geschützter Titel. Nur wer eine kantonale Praxisbewilligung hat, ausgestellt vom zuständigen Gesundheitsdepartement, darf sich PsychotherapeutIn nennen. Diese gesetzliche Regelung hilft mit, eine hohe Qualität in der psychotherapeutischen Versorgung zu sichern.

PsychotherapeutInnen haben in der Regel ein Hochschulstudium in Psychologie oder einer anderen Humanwissenschaft abgeschlossen. Danach haben sie eine mindestens 5-jährige psychotherapeutische Zusatzausbildung an einem speziellen Institut durchlaufen. Diese Ausbildung umfasst die theoretische und die praktische Vertiefung der jeweiligen psychotherapeutischen Methode, die eigene Psychotherapie sowie Supervisionen (Kontrolle der eigenen Arbeit) von jeweils vielen hundert Stunden. Mit dieser Ausbildung können Psychotherapeuten die Praxisbewilligung beim zuständigen Gesundheitsdepartement beantragen.

Die drei grossen Psychotherapeutenverbände der Schweiz sind der SBAP, SVP und FSP.

Eidgenössich anerkannte PsychotherapeutIn SBAP

PsychotherapeutInnen mit einer Praxisbewilligung, die dem Schweizerischen Berufsverband für Angewandte Psychologie angehören.

Eidgenössich anerkannte PsychotherapeutIn VPZ

PsychotherapeutInnen mit Praxisbewilligung, die ordentliche Mitglieder des Verbandes der PsychotherapeutInnen der Zentralschweiz sind.

Eidgenössich anerkannte PsychotherapeutIn SPV

PsychotherpeutInnen mit einer Praxisbewilligung, die dem Schweizerischen Psychotherpeutenverband angehören.

FachpsychologIn für Psychotherapie FSP/ASP

PsychotherpeutInnen mit einer Praxisbewilligung, die der Föderation der Schweizer PsychologInnen angehören.

  • In den Kantonen ohne Praxisbewilligung ist eine der obigen Verbandszugehörigkeiten Garant für eine seriöse Ausbildung.

PsychologIn

PsychologIn darf sich in der Schweiz neu nur noch nennen, wer einen Masterabschluss (früher genannt Lizenziat) in Psychologie hat.

PsychologIn MSc oder PhD (früher lic. phil. oder Dr. phil.)

Universitätsabschluss in Psychologie mit Master of Science oder Doktorat bzw. Lizentiat oder Doktorat.

MSc ZFH in Angewandter Psychologie

Ausbildung am Institut für Angewandte Psychologie in Zürich.

PsychiaterIn

PsychiaterInnen sind Mediziner, die in einer psychiatrischen Klinik gearbeitet haben und dort mit schweren psychischen Störungen umzugehen lernen. Das erlaubt ihnen, den Spezialtitel Psychiater/Psychotherapeut FMH zu führen. Sie haben die Kompetenz, Zeugnisse auszustellen, in eine Klinik einzuweisen und Medikamente zu verordnen.

EMDR-TherapeutIn (Eye Movement Desensitisation and Reprocessing)

PsychotherapeutInnen, die mit traumatisierten Menschen arbeiten.

KinesiologIn KineSuisse

Vom EMR (Erfahrungsmedizinisches RegisterExterner Link, wo ich eingetragenExterner Link bin) und den meisten Krankenkassen anerkannte KinesiologInnen, die dem Berufsverband für Kinesiologie angehören.

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Mit freundlichen Grüssen,
Renate Fietz