Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin SBAP / MSc, Kinesiologin KineSuisse, EMDR-Therapeutin
Weitere InformationenSchweigepflicht und BerufsgeheimnisDie Psychotherapeuten unterstehen der Schweigepflicht für alles, was ihnen in ihrer Berufsausübung anvertraut wird. Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Regeln der Kantone über die Auskunftspflicht der TherapeutInnen gegenüber einer Behörde. Informationen dürfen nur im Einverständnis mit den KlientInnen weitergegeben werden, ausser wenn höchstwahrscheinlich gravierender Schaden für Sie oder für Dritte droht. Gegenüber Ärzten und anderen, klar vom Klienten bezeichneten Personen, können die KlientInnen ihre PsychotherapeutInnen von der Schweigepflicht entbinden. KostenEin Erstgespräch, eine Einzelberatung, eine Einzeltherapie oder ein Familiengespräch dauert 50-60 Minuten und wird gemäss Tarifierung der ASPV und der FSP verrechnet. Die erste Sitzung dauert gewöhnlich ca. 75 Minuten und wird Ihnen proportional zum vereinbarten Stundenhonorar verrechnet. AbsenzenAbgemachte Sitzungen, auch Erstsitzungen, die nicht besucht werden, können zum vollen Tarif verrechnet werden. KrankenkassenbeiträgeIch bin von den Krankenkassen als Psychotherapeutin anerkannt, abgerechnet kann über die Grund- oder Zusatzversicherung werden (Grundversicherung ZSR 502103). |
Dieser Ausdruck wurde zur Verbesserung der Lesbarkeit gegenüber der
Bildschirmdarstellung geändert; das Inhaltsverzeichnis wird nur auf der
Hauptseite ausgedruckt.
Mit freundlichen Grüssen,
Renate Fietz